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Massagesessel
Boxspring Federbruch Garantie2024-03-01T15:01:25+00:00
Google Bewertung
4.8

Boxspring Luxusqualität: 25 Jahre Federbruch Garantie für Lübeck und Hamburg

Aufgrund unserer ständigen Weiterentwicklung im Bereich der Boxspringbetten und den zugehörigen Boxspringmatratzen und unter Verwendung der hochwertigsten Materialien erweitern wir als einer der führenden Händler im Bereich gesunder Schlafsysteme in Norddeutschland unser Service- und Qualitätsversprechen.

25 Jahre Garantie auf Federbruch

Ab sofort erhalten unsere Kunden auf alle unsere Boxspringbetten-Serien und Boxspringmatratzen:

25 Jahre Garantie auf SILWA-Boxspringbetten und SILWA-Boxspringmatratzen auf Federbruch und/oder Rahmenbruch.

Diese Garantie erstreckt sich auf folgende Bestandteile:

  • Bruch der Rahmenkonstruktion der Unterbox
  • Bruch der Federkerne (Bonell/Taschenfederkern) der Unterbox
  • Bruch der Federkerne der Boxspringmatratzen

Was geschieht im Garantiefall?

Wir begutachten das von uns gelieferte Bett und prüfen, ob ein Garantiefall vorliegt. Sollte dies der Fall sein, lassen wir die beschädigte Unterbox oder die Boxspringmatratze reparieren oder ersetzen. Dies geschieht durch das gleiche, oder wenn das gleiche Produkt nicht mehr lieferbar sein sollte, durch ein vergleichbares Produkt.

Die Kosten für Reparatur, Ersatzteile sowie die Arbeits- und Fahrtkosten unseres hauseigenen und qualifizierten Monteurs übernehmen selbstverständlich wir.

SILWA Boxspringbett Federbruch Garantie
SILWA Dreams Boxspringmatratze 25 Jahre Federbruch

Garantie für SILWA Boxspringbetten / Boxspringmatratzen in Lübeck und Hamburg

Bei Material- oder Herstellungsfehlern wird der sich daraus ergebende Mangel gemäß den Garantiebedingungen behoben. Sollte ein Mangel nicht behoben werden können, wird das Produkt gemäß den Bedingungen durch das gleiche Produkt, oder sofern dieses nicht mehr lieferbar ist, durch ein gleichwertiges Produkt ersetzt.
Es gibt keinen Anspruch auf Garantie bei Mängeln bzw. Beschädigungen, die durch unsachgemäßes Vorgehen (z. B. durch Überbelastung), durch falschen oder unsachgemäßen Gebrauch oder durch normalen Verschleiß entstanden sind.
Die Garantie kann nur gewährt werden, wenn die Originalrechnung vorliegt. Aus diesem Grund sollten Sie sie gut aufbewahren. Der Garantiezeitraum ist auf den Erstkäufer beschränkt.

Neben der gesetzlich vorgegebenen Gewährleistung gemäß unseren AGBs, gewähren wir unseren Kunden unter den nachfolgenden Bedingungen eine 25-jährige Garantie ab dem Lieferzeitpunkt darauf, dass bei den durch uns gelieferten SILWA-Boxspringbetten und SILWA-Federkernmatratzen kein Feder- und/oder Rahmenbruch auftritt.
Die 25 Jahre Garantie auf Federbruch und Rahmenbruch wird pro Rata gewährt.

25 Jahre Garantie auf Federbruch
  1. Die Garantie gilt nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung des Boxspringbettes und der Matratzen zurückzuführen sind.
  2. Die Garantie gilt nur für den Käufer persönlich und nicht für etwaige Rechtsnachfolger. Sie kann nicht auf Dritte übertragen werden.
  3. Der Käufer muss die Rechte aus dieser Garantie unverzüglich nach Entdeckung des Defekts dem Kundenservice des Verkäufers melden, bei der er das Boxspringbett/die Matratzen gekauft hat. Dabei hat er die Originalrechnung vorzulegen.
  4. Beruft sich der Kunde auf die Rechte aus dieser Garantie, haben wir zunächst das Recht, den Defekt zu beseitigen. Sollte dies nicht gelingen, können wir das defekte Produkt gegen ein gleiches oder, falls das gekaufte Modell nicht mehr lieferbar ist, gegen ein gleichwertiges Produkt eintauschen.
  1. Berufen wir uns auf eine Unverhältnismäßigkeit der Reparatur oder des Austausches des Produktes, hat der Kunde stattdessen ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde uns eine angemessene Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Produkts zu zahlen. Im Falle eines unwesentlichen Defekts besteht kein Rücktrittsrecht.
  2. Im Falle einer Reparatur oder eines Austausches beginnt die Garantiezeit nicht von neuem, es gilt vielmehr, auch für ausgetauschte Teile, die ursprüngliche Garantiezeit.
  3. Nach der Reparatur bzw. dem Austausch gilt eine Garantie von einem Jahr auf das reparierte bzw. ausgetauschte Teil.

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